Wir möchten Ihnen hier Antworten auf die an uns am häufigsten
gestellten Fragen geben. Die meisten Fragen beziehen sich auf
FondsConcept
"Ich habe bereits Fonds bei verschiedenen Fondsgesellschaften.
Was ist der Vorteil des FondsConceptes?"
Ein Vorteil für Sie ist die wesentlich einfachere und bequemere Handhabung
und die bessere Übersicht Ihrer Fonds. Sie haben alle Fonds und Informationen
(Auszüge, Erträgnisaufstellungen usw.) in nur einem Depot. Die
Depotgebühren sind zwar höher, dafür brauchen Sie aber
keine Ausgabeaufschläge mehr zu zahlen, sollten Sie einen neuen Fonds
hinzukaufen oder einen Fonds tauschen wollen. Außerdem können
Sie jederzeit Ihren unabhängigen Berater hinzuziehen, um über
die Zusammensetzung und Gestaltung Ihres Depots zu sprechen.
"Muß der gesamte Anlagebetrag in Fonds investiert werden?"
Nein. Die Höhe und das Timing Ihrer Investition hängt von Ihrer
Anlageplanung ab, die Sie natürlich jederzeit bestimmen und ändern
können.
"Welche Kosten fallen bei der Übertragung meiner Fonds in
das FondsConcept an?"
Die Übertragung in Ihr FondsConcept ist kostenlos. Allerdings wird
wahrscheinlich Ihre Bank, bei der Ihre Fonds aktuell geführt werden,
Gebühren für die Auslieferung der Fondsanteile fordern. Unter
Umständen ist daher ein Verkauf des Fonds und eine anschließende
Überweisung des Geldes in Ihr FondsConcept günstiger.
"Sie schreiben, es wird eine `persönliche Anlagestrategie´
erstellt. Wer bestimmt diese Strategie?"
Ausschließlich Sie! Ihr Berater erstellt diese Strategie mit Ihnen
zusammen und nach Ihren Vorgaben. Die persönliche Anlagestrategie
verpflichtet Sie in keinster Weise, Sie ist eine jederzeit änderbare
Planung für Ihre Kapitalanlage.
"Wird mein Barguthaben im FondsConcept verzinst?"
Ja. Ihr Barguthaben wird im FondsConcept, ohne Mindestsummen oder sonstige
Bedingungen, verzinst. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem
Monats-Euribor (Referenzzinssatz im Euromarkt, minus 0,25%) und bietet
damit mit die besten, wenn nicht die besten, Tagesgeldkonditionen auf
dem Kapitalmarkt in Deutschland. Das FondsConcept ist damit auch zum Parken
Ihres Geldes mit täglicher Verfügbarkeit hervorragend geeignet.
"Was passiert, wenn ich mein Fondsdepot kündige?"
Ihre gesamten Anlagen im FondsConcept bleiben natürlich zu jederzeit
Ihr Eigentum, d.h. auch nach der Kündigung können Sie entscheiden,
ob Sie Ihre Fonds weiterhin halten oder verkaufen möchten. Die Kündigungsfrist
beträgt 3 Wochen, in der Regel steht Ihnen Ihr Kapital bereits nach
wenigen Tagen zur Verfügung.
"Wie lange dauert es, wenn ich einen Teilbetrag aus dem FondsConcept
benötige?"
Für den Verkauf eines Fonds müssen Sie mit ca. 3 Tagen rechnen,
ebenso für die Überweisung, so dass Sie nach ungefähr 6
Tagen das Geld auf Ihrem Konto haben.
"Kann ich die einmalige Gebühr zu Beginn des FondsConceptes
steuerlich absetzen?"
Ja. Im Gegensatz zu den sonst üblichen und bei jedem Kauf fälligen
Ausgabeaufschlägen der Fondsgesellschaften, fällt die Gebühr
nur einmalig zu Beginn Ihres Fondsconceptes an und Sie können diese
Gebühr von der Steuer absetzen.
"Ist durch die laufende Gebühr von 0,4% netto pro Quartal
das FondsMaxpro auf Dauer nicht etwas teuer?"
Bei einem Kostenvergleich sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen.
Die wichtigsten sind:
> |
Wie oft kaufen oder tauschen Sie einen Fonds (Ausgabeaufschlag)? |
> |
Welchen Steuersatz haben Sie (Gebühren sind absetzbar)? |
> |
Depotgebühren und Verwahrkosten der Bank oder
der Fondsgesellschaft |
> |
Anzahl der Fonds (Ausgabeaufschlag) |
Als Daumenregel gilt: Das FondsConcept kostet Sie ca. 0,6% Performance
pro Jahr. Bei den eklatanten Ergebnisunterschieden der Fonds von bis zu
20% pro Jahr (siehe: Top Fonds) und der Gewißheit, dass
> |
Sie immer die jeweiligen Spitzenfonds in Ihrem Depot
haben und |
> |
Sich jederzeit auf einen unabhängigen Berater
stützen können, |
sind die Kosten gering. |
Investmentfonds
"Was ist ein Investmentfonds ?"
Ein Fonds stellt das gemeinsame Vermögen von vielen, zumeist
mehreren tausend Investoren dar. Jeder Anleger erwirbt dabei nach der
Einzahlung des zu investierenden Betrages entsprechende Anteile am Gesamtvermögen.
Diese Anteile verkörpern ein Miteigentumsrecht an sämtlichen
Objekten des Fondsvermögens. Die Verwaltung erfolgt von einem professionellen
Fondsmanager, der die Veranlagung nach bestimmten, für jeden Fonds
definierten Richtlinien vornimmt.
"Welche Vorteile haben Fonds für den Privatanleger ?"
Unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Risikostreuung (Diversifikation)
ist es unerlässlich, das Anlagekapital auf unterschiedliche Titel
bzw. Positionen zu verteilen. Je risikoreicher dabei die jeweilige Anlagekategorie
ist, desto notwendiger wird es aus Sicherheitsgründen, den Diversifikationsgrad
des Portfolios zu erhöhen. Fonds verwalten mitunter über 100
verschiedene Aktienpositionen.
Um als Privatanleger eine ähnliche Streuung zu erreichen, würde
man zumindest Beträge von 300.000 € benötigen. Zur Verwaltung
des Fondsvermögens werden qualifizierte Manager beschäftigt,
die sich permanent mit Markt- und Börsenentwicklungen auseinandersetzen
und bei Bedarf Umschichtungen - also Käufe und Verkäufe von
Aktien und/oder Renten - vornehmen. Der Anleger erspart sich mit dieser
Veranlagung nicht nur sehr viel Zeit und Nerven, sondern erhöht auch
die Wahrscheinlichkeit, die von ihm angestrebten Renditen im Aktienmarkt
zu erzielen.
"Wie sicher ist ein Fonds ?"
Beim Thema Sicherheit sind grundsätzlich mehrere Punkte zu nennen:
Einerseits das Kurs- und andererseits das Währungsrisiko. Als Anlageprodukt
unterliegt der Fonds demselben spezifischen Risikoprofil wie der jeweilige
Markt, auf dem der Fonds operiert. Ein Anleger sollte sich daher vor einem
Kauf über die Anlagestrategie des entsprechenden Fonds informieren.
Was drittens das Bonitätsrisiko der Fondsgesellschaft anbelangt,
so ist darauf hinzuweisen, dass alle in Deutschland zum öffentlichen
Vertrieb zugelassenen in - und aus- ländischen Fonds strengen gesetzlichen
Bestimmungen unterliegen.
Sollte eine KAG in Konkurs gehen, so ist das in den Fonds einbezahlte
Kapital vom Vermögen der Gesellschaft getrennt (Sondervermögen)
und damit jederzeit rücklösbar. Fondsanteile können daher
im Falle des Konkurses einer Bank, bei der das Fonds-Depot geführt
wird, ungeachtet dessen jederzeit verkauft oder auf eine andere Bank übertragen
werden.
"Ist man bei einem Fondsinvestment zeitlich gebunden ?"
In aller Regel erfolgen Käufe von Fonds ohne jegliche zeitliche Bindung.
Das heiß, man kann ohne vorherige Ankündigung zum nächsten
Handelstag verkaufen. Die Erlöse werden danach innerhalb weniger
Tage auf ein zuvor angegebenes Konto überwiesen.
Staatlich geförderte
Altersvorsorge
"Muss ich an der zusätzlichen Altersvorsorge teilnehmen?"
Nein. Die Teilnahme an der zusätzlichen staatlich geförderten
Altersvorsorge ist freiwillig. Ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch
machen, entscheiden Sie selbst. In jedem Fall sollten Sie die Neuregelung
aber zum Anlass nehmen, zu prüfen, über welche Absicherung Sie
im Alter verfügen und ob eine zusätzliche Vorsorge nötig
oder sinnvoll ist.
"Welcher Personenkreis kann eine Förderung erhalten?"
Originär förderberechtigt sind folgende Personengruppen, wenn
sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
|
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
bei z.B. privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern |
|
Rentenversicherungspflichtige Selbständige
|
|
Pflichtversicherte nach dem Gesetz über
die Alterssicherung der Landwirte |
|
Kindererziehende (maximal für die
ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes) |
|
Nicht erwerbsmäßig tätige
Pflegepersonen |
|
Wehr und Zivildienstleistende |
|
Geringfügig Beschäftigte bei
Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers
auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird |
|
Bezieher von Vorruhestandsgeld |
|
Beamte, Richter und Soldaten und diesen
gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung
versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind,
weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung
gewährleistet ist Amtsträger (z.B. Staatssekretäre,
Senatoren und Minister). |
"Mein Ehegatte ist nicht berufstätig. Ich gehöre aber
zum zulageberechtigten Personenkreis. Profitiert davon mein Ehegatte?"
Ja. Einen mittelbaren Zulageanspruch haben Ehegatten, die selbst nicht
zum vorstehend genannten Personenkreis gehören, wenn sie einen auf
ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, der andere
Ehegatte unmittelbar zulageberechtigt ist und die Ehegatten nicht dauernd
getrennt leben.
"Welche Zulagen gewährt der Staat und wie hoch sind diese?"
Die Zulageförderung gliedert sich in eine Grundzulage und in eine
Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wie aus der folgenden
Tabelle ersichtlich, steigt die Grundzulage von 38 Euro im Jahr 2002 auf
154 Euro im Jahr 2008; die Kinderzulage steigt im selben Zeitraum von
46 Euro auf 185 Euro. Die Zulagegewährung ist daran gebunden, dass
Sie einen eigenen Sparbeitrag, den sog. Mindesteigenbeitrag, oder aber
einen Sockelbetrag leisten.
"Kann ich über die Zulagen hinaus auch den Sonderausgabenabzug
geltend machen?"
Als Steuerpflichtiger, der zum zulageberechtigten Personenkreis gehört
können Sie bei der Einkommensteuererklärung einen Sonderausgabenabzug
bei Nachweis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge geltend machen.
Das Finanzamt nimmt bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung
eine sog. "Günstigerprüfung" vor: Ist der zusätzliche
Steuervorteil aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher als die Zulage,
wird der Steuervorteil vom Finanzamt gesondert festgestellt und Ihnen
ausgezahlt. Die Zulage wird Ihrem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben,
so dass Sie im Ergebnis den steuerlichen Vorteil und die Zulageförderung
erhalten.
"Bekomme ich die Zulage nach Abschluss eines Altersvorsorgevertrages
automatisch oder muss ich etwas tun?"
Die Zulage muss beantragt werden. Ihr Anbieter schickt Ihnen ein Antragsformular
zu, das Sie ausfüllen und fristgerecht an den Anbieter zurückgeben
müssen. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach
Ablauf des Beitragsjahres gestellt werden. Die Zulage wird dann von der
ZfA dem Anbieter überwiesen, der diese unverzüglich Ihrem Altersvorsorgevertrag
gutzuschreiben hat. Sollte sich später herausstellen, dass Sie mehr
an Zulagen erhalten haben, als Ihnen zusteht, so wird die ZfA von Ihrem
Anbieter die zu viel gewährte Förderung (Zulage und steuerlicher
Vorteil) zurückfordern.
|