Wir möchten Ihnen hier Antworten auf die an uns am häufigsten gestellten Fragen geben. Die meisten Fragen beziehen sich auf

das FondsConcept,
allgemeine Informationen über Investmentfonds und auf
die Regelungen zur staatlich geförderten Altersvorsorge.

FondsConcept

"Ich habe bereits Fonds bei verschiedenen Fondsgesellschaften. Was ist der Vorteil des FondsConceptes?"
Ein Vorteil für Sie ist die wesentlich einfachere und bequemere Handhabung und die bessere Übersicht Ihrer Fonds. Sie haben alle Fonds und Informationen (Auszüge, Erträgnisaufstellungen usw.) in nur einem Depot. Die Depotgebühren sind zwar höher, dafür brauchen Sie aber keine Ausgabeaufschläge mehr zu zahlen, sollten Sie einen neuen Fonds hinzukaufen oder einen Fonds tauschen wollen. Außerdem können Sie jederzeit Ihren unabhängigen Berater hinzuziehen, um über die Zusammensetzung und Gestaltung Ihres Depots zu sprechen.

"Muß der gesamte Anlagebetrag in Fonds investiert werden?"
Nein. Die Höhe und das Timing Ihrer Investition hängt von Ihrer Anlageplanung ab, die Sie natürlich jederzeit bestimmen und ändern können.

"Welche Kosten fallen bei der Übertragung meiner Fonds in das FondsConcept an?"
Die Übertragung in Ihr FondsConcept ist kostenlos. Allerdings wird wahrscheinlich Ihre Bank, bei der Ihre Fonds aktuell geführt werden, Gebühren für die Auslieferung der Fondsanteile fordern. Unter Umständen ist daher ein Verkauf des Fonds und eine anschließende Überweisung des Geldes in Ihr FondsConcept günstiger.

"Sie schreiben, es wird eine `persönliche Anlagestrategie´ erstellt. Wer bestimmt diese Strategie?"
Ausschließlich Sie! Ihr Berater erstellt diese Strategie mit Ihnen zusammen und nach Ihren Vorgaben. Die persönliche Anlagestrategie verpflichtet Sie in keinster Weise, Sie ist eine jederzeit änderbare Planung für Ihre Kapitalanlage.

"Wird mein Barguthaben im FondsConcept verzinst?"
Ja. Ihr Barguthaben wird im FondsConcept, ohne Mindestsummen oder sonstige Bedingungen, verzinst. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem Monats-Euribor (Referenzzinssatz im Euromarkt, minus 0,25%) und bietet damit mit die besten, wenn nicht die besten, Tagesgeldkonditionen auf dem Kapitalmarkt in Deutschland. Das FondsConcept ist damit auch zum Parken Ihres Geldes mit täglicher Verfügbarkeit hervorragend geeignet.

"Was passiert, wenn ich mein Fondsdepot kündige?"
Ihre gesamten Anlagen im FondsConcept bleiben natürlich zu jederzeit Ihr Eigentum, d.h. auch nach der Kündigung können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Fonds weiterhin halten oder verkaufen möchten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Wochen, in der Regel steht Ihnen Ihr Kapital bereits nach wenigen Tagen zur Verfügung.

"Wie lange dauert es, wenn ich einen Teilbetrag aus dem FondsConcept benötige?"
Für den Verkauf eines Fonds müssen Sie mit ca. 3 Tagen rechnen, ebenso für die Überweisung, so dass Sie nach ungefähr 6 Tagen das Geld auf Ihrem Konto haben.

"Kann ich die einmalige Gebühr zu Beginn des FondsConceptes steuerlich absetzen?"
Ja. Im Gegensatz zu den sonst üblichen und bei jedem Kauf fälligen Ausgabeaufschlägen der Fondsgesellschaften, fällt die Gebühr nur einmalig zu Beginn Ihres Fondsconceptes an und Sie können diese Gebühr von der Steuer absetzen.

"Ist durch die laufende Gebühr von 0,4% netto pro Quartal das FondsMaxpro auf Dauer nicht etwas teuer?"
Bei einem Kostenvergleich sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen. Die wichtigsten sind:

> Wie oft kaufen oder tauschen Sie einen Fonds (Ausgabeaufschlag)?
> Welchen Steuersatz haben Sie (Gebühren sind absetzbar)?
> Depotgebühren und Verwahrkosten der Bank oder der Fondsgesellschaft
> Anzahl der Fonds (Ausgabeaufschlag)

Als Daumenregel gilt: Das FondsConcept kostet Sie ca. 0,6% Performance pro Jahr. Bei den eklatanten Ergebnisunterschieden der Fonds von bis zu 20% pro Jahr (siehe: Top Fonds) und der Gewißheit, dass

> Sie immer die jeweiligen Spitzenfonds in Ihrem Depot haben und
> Sich jederzeit auf einen unabhängigen Berater stützen können,
sind die Kosten gering.

 

Investmentfonds

"Was ist ein Investmentfonds ?"
Ein Fonds stellt das gemeinsame Vermögen von vielen, zumeist mehreren tausend Investoren dar. Jeder Anleger erwirbt dabei nach der Einzahlung des zu investierenden Betrages entsprechende Anteile am Gesamtvermögen. Diese Anteile verkörpern ein Miteigentumsrecht an sämtlichen Objekten des Fondsvermögens. Die Verwaltung erfolgt von einem professionellen Fondsmanager, der die Veranlagung nach bestimmten, für jeden Fonds definierten Richtlinien vornimmt.

"Welche Vorteile haben Fonds für den Privatanleger ?"
Unter dem Gesichtspunkt einer optimalen Risikostreuung (Diversifikation) ist es unerlässlich, das Anlagekapital auf unterschiedliche Titel bzw. Positionen zu verteilen. Je risikoreicher dabei die jeweilige Anlagekategorie ist, desto notwendiger wird es aus Sicherheitsgründen, den Diversifikationsgrad des Portfolios zu erhöhen. Fonds verwalten mitunter über 100 verschiedene Aktienpositionen.
Um als Privatanleger eine ähnliche Streuung zu erreichen, würde man zumindest Beträge von 300.000 € benötigen. Zur Verwaltung des Fondsvermögens werden qualifizierte Manager beschäftigt, die sich permanent mit Markt- und Börsenentwicklungen auseinandersetzen und bei Bedarf Umschichtungen - also Käufe und Verkäufe von Aktien und/oder Renten - vornehmen. Der Anleger erspart sich mit dieser Veranlagung nicht nur sehr viel Zeit und Nerven, sondern erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, die von ihm angestrebten Renditen im Aktienmarkt zu erzielen.

"Wie sicher ist ein Fonds ?"
Beim Thema Sicherheit sind grundsätzlich mehrere Punkte zu nennen: Einerseits das Kurs- und andererseits das Währungsrisiko. Als Anlageprodukt unterliegt der Fonds demselben spezifischen Risikoprofil wie der jeweilige Markt, auf dem der Fonds operiert. Ein Anleger sollte sich daher vor einem Kauf über die Anlagestrategie des entsprechenden Fonds informieren. Was drittens das Bonitätsrisiko der Fondsgesellschaft anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass alle in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen in - und aus- ländischen Fonds strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Sollte eine KAG in Konkurs gehen, so ist das in den Fonds einbezahlte Kapital vom Vermögen der Gesellschaft getrennt (Sondervermögen) und damit jederzeit rücklösbar. Fondsanteile können daher im Falle des Konkurses einer Bank, bei der das Fonds-Depot geführt wird, ungeachtet dessen jederzeit verkauft oder auf eine andere Bank übertragen werden.

"Ist man bei einem Fondsinvestment zeitlich gebunden ?"
In aller Regel erfolgen Käufe von Fonds ohne jegliche zeitliche Bindung. Das heiß, man kann ohne vorherige Ankündigung zum nächsten Handelstag verkaufen. Die Erlöse werden danach innerhalb weniger Tage auf ein zuvor angegebenes Konto überwiesen.

 

Staatlich geförderte Altersvorsorge

"Muss ich an der zusätzlichen Altersvorsorge teilnehmen?"
Nein. Die Teilnahme an der zusätzlichen staatlich geförderten Altersvorsorge ist freiwillig. Ob Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, entscheiden Sie selbst. In jedem Fall sollten Sie die Neuregelung aber zum Anlass nehmen, zu prüfen, über welche Absicherung Sie im Alter verfügen und ob eine zusätzliche Vorsorge nötig oder sinnvoll ist.

"Welcher Personenkreis kann eine Förderung erhalten?"
Originär förderberechtigt sind folgende Personengruppen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei z.B. privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern
Rentenversicherungspflichtige Selbständige
Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
Wehr und Zivildienstleistende
Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
Bezieher von Vorruhestandsgeld
Beamte, Richter und Soldaten und diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet ist Amtsträger (z.B. Staatssekretäre, Senatoren und Minister).

"Mein Ehegatte ist nicht berufstätig. Ich gehöre aber zum zulageberechtigten Personenkreis. Profitiert davon mein Ehegatte?"
Ja. Einen mittelbaren Zulageanspruch haben Ehegatten, die selbst nicht zum vorstehend genannten Personenkreis gehören, wenn sie einen auf ihren Namen lautenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, der andere Ehegatte unmittelbar zulageberechtigt ist und die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben.

"Welche Zulagen gewährt der Staat und wie hoch sind diese?"
Die Zulageförderung gliedert sich in eine Grundzulage und in eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich, steigt die Grundzulage von 38 Euro im Jahr 2002 auf 154 Euro im Jahr 2008; die Kinderzulage steigt im selben Zeitraum von 46 Euro auf 185 Euro. Die Zulagegewährung ist daran gebunden, dass Sie einen eigenen Sparbeitrag, den sog. Mindesteigenbeitrag, oder aber einen Sockelbetrag leisten.

"Kann ich über die Zulagen hinaus auch den Sonderausgabenabzug geltend machen?"
Als Steuerpflichtiger, der zum zulageberechtigten Personenkreis gehört können Sie bei der Einkommensteuererklärung einen Sonderausgabenabzug bei Nachweis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge geltend machen. Das Finanzamt nimmt bei der Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung eine sog. "Günstigerprüfung" vor: Ist der zusätzliche Steuervorteil aufgrund des Sonderausgabenabzugs höher als die Zulage, wird der Steuervorteil vom Finanzamt gesondert festgestellt und Ihnen ausgezahlt. Die Zulage wird Ihrem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben, so dass Sie im Ergebnis den steuerlichen Vorteil und die Zulageförderung erhalten.

"Bekomme ich die Zulage nach Abschluss eines Altersvorsorgevertrages automatisch oder muss ich etwas tun?"
Die Zulage muss beantragt werden. Ihr Anbieter schickt Ihnen ein Antragsformular zu, das Sie ausfüllen und fristgerecht an den Anbieter zurückgeben müssen. Der Antrag muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres gestellt werden. Die Zulage wird dann von der ZfA dem Anbieter überwiesen, der diese unverzüglich Ihrem Altersvorsorgevertrag gutzuschreiben hat. Sollte sich später herausstellen, dass Sie mehr an Zulagen erhalten haben, als Ihnen zusteht, so wird die ZfA von Ihrem Anbieter die zu viel gewährte Förderung (Zulage und steuerlicher Vorteil) zurückfordern.